Bammental.News

Versendung der Grundsteuerbescheide – Gemeinde Bammental informiert

(gv – 22.1.25) Die Gemeinde Bammental versendet diese Woche die neuen Grundsteuerbescheide an alle Grundstückseigentümer. Aufgrund der neuen gesetzlichen Berechnungsgrundlage ändern sich die Grundsteuerbeträge. Die Gemeinde hat die Hebesätze festgelegt, die jedoch keine direkte Veränderung der Grundsteuer bewirken, sondern auf die neue Berechnungsgrundlage angewendet werden.

Grundsteuer B: Der Hebesatz beträgt 210 Punkte (vorher 340 Punkte).

Grundsteuer A: Der Hebesatz bleibt unverändert bei 340 Punkten.

Zahlungstermine: Die Grundsteuer ist wie gewohnt in vier Raten zu den folgenden Terminen zu zahlen: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 

Bankeinzug und Daueraufträge:

• Bei erteilter Bankeinzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung automatisch zu den genannten Terminen.

• Falls Sie keinen Bankeinzug nutzen, achten Sie bitte auf die Fälligkeit und eine rechtzeitige Überweisung.

• Prüfen und aktualisieren Sie ggf. bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank.

Hinweise zu Rückfragen:

Wir rechnen mit einer Vielzahl an Rückfragen. Um Ihre Anliegen effizient zu bearbeiten, empfehlen wir:

Schriftliche Anfragen: Bitte richten Sie diese an [email protected]

Telefonische Anfragen: Nach Möglichkeit bitten wir auf telefonische Anfragen zu verzichten. Wir bearbeiten Ihr Anliegen so schnell wie möglich – bitten aber um Geduld bei Verzögerungen.

Wichtiger Hinweis zu Einsprüchen: Falls Sie Einspruch gegen die Grundsteuer einlegen möchten (z. B. wegen einer fehlerhaften Berechnung), beachten Sie bitte:

Der Einspruch muss direkt beim Finanzamt eingereicht werden – nicht bei der Gemeinde.

Die Grundsteuer ist trotz eines Einspruchs zunächst zu zahlen. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, wird die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie online unter: www.grundsteuer-bw.de


Zeitlicher Ablauf:

Bis 1. Januar 2025: Das Finanzamt berechnet zunächst den Grundsteuerwert (Einheitswert) des Grundstücks oder der Immobilie. Darauf wendet es die gesetzlich festgeschriebene Steuermesszahl an. Das Ergebnis wird an die Städte oder Gemeinden übermittelt. Auf dieser Basis wird dort die endgültige Grundsteuer festgelegt und Steuerbescheide verschickt.

Ab 1. Januar 2025: Ab diesem Datum gilt die neue Grundsteuer-Berechnung. Solange wird noch die alte Rechengrundlage angewandt. Stand heute ist geplant, diese Neuberechnung alle sieben Jahre vorzunehmen.

Feststellungserklärung versäumt: Und jetzt?

Wer es verpasst hat, seine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben, muss mit Sanktionen rechnen. Wer auch nach einer Ermahnung nicht aktiv wird, riskiert einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. In diesem Fall schätzt das Finanzamt die Daten selbst, was sich wiederum zum Nachteil der Eigentümer auswirken kann.

Alle Eigentümer sind zur Abgabe dieser Daten verpflichtet.

Im Jahr 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2025 die neue Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer bildet. Dabei geht das Land einen eigenen Weg und weicht vom bundesweit gültigen Modell ab: Das modifizierte Bodenwertmodel/ ersetzt die bisherige Einheitsbewertung.

Im Rahmen dieser Reform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken verpflichtet, eine Grundsteuer-Erklärung, auch „Feststellungserklärung“ genannt, abzugeben. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind die geforderten Angaben in Baden-Württemberg dabei besonders übersichtlich.

Die wichtigsten Informationen zur Einführung der neuen Grundsteuer und dem dazugehörigen Zeitplan in Baden-Württemberg haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Weitere Details sowie hilfreiche Links finden Sie unter: www. grundsteuer-bw.de.

Was heißt das für die eigene Grundsteuer?

Am 1. Januar 2025 tritt die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft. Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ist dann entscheidend, wie sich der Wert Ihrer Immobilie nach den neuen Berechnungen verändert. Ob Ihre Immobilie als besonders „wertvoll“, weniger „wertvoll“ oder durchschnittlich eingestuft wird, bestimmt das neue Grundsteuerrecht des Bundes, das im Grundsteuer-Messbescheid festgehalten wird. Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf diese Wertermittlung, da der Hebesatz lediglich dazu dient, die neuen Immobilienwerte einheitlich hochzurechnen.

Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?

Die meisten Grundstücke und Immobilien haben im laufe der letzten Jahrzehnte an Wert gewonnen. Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen als bisher, hängt daher nicht nur von der Wertentwicklung Ihrer eigenen Immobilie ab.

Entscheidend ist vor allem, wie sich der Wert Ihrer Immobilie im Vergleich zu anderen Immobilien in Ihrer Gemeinde entwickelt hat.

Von der Grundsteuer profitieren die Menschen vor Ort

Die Grundsteuer stellt – wie die Gewerbesteuer – eine Gemeindesteuer dar, deren Einnahmen alleine den Kommunen zustehen. Für diese ist sie eine wichtige Einnahmequelle: Denn die Grundsteuer ermöglicht ihnen die Finanzierung wichtiger Aufgaben für die Allgemeinheit wie den Bau und Unterhalt von Schulen, Schwimmbädern, Kitas und die Bereitstellung einer öffentlichen Infrastruktur.

Die Grundsteuer ist aktuell bundeseinheitlich im Bewertungsgesetz und im Grundsteuergesetz geregelt. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Darf die Grundsteuer ab 2025 überhaupt erhöht werden?

Keine Stadt oder Gemeinde wird aufgrund der Reform ihre Einnahmen aus der Grundsteuer erhöhen. Es kann jedoch lokale Gründe geben, die eine Erhöhung der Grundsteuer erforderlich machen – unabhängig von der laufenden Reform. Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihren Haushalt auszugleichen. Wenn die vorhandenen Mittel für dringende Aufgaben nicht ausreichen – zum Beispiel für den Bau einer neuen Kita – muss der Gemeinderat entscheiden, wo gespart oder ob Steuern erhöht werden müssen.

Solche Entscheidungen sind für alle Beteiligten oft schwierig. In den Räten, die diese Entscheidungen treffen, engagieren sich ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger, die selbst auch Steuerzahler sind.

Wieso gibt es überhaupt eine Grundsteuerreform?

Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Wert von Grundstück und Gebäuden bestimmt. Da viele dieser Daten veraltet sind, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und eine Aktualisierung der Bewertungen vorzunehmen.

Alle Grafiken: Gemeinde Bammental

Drei Faktoren – ein Ergebnis

Die Finanzämter ermitteln derzeit den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis erhalten Sie in Form des sogenannten Grundsteuer-Messbescheid von Ihrem Finanzamt. Uni die endgültige Höhe der Grundsteuer festzulegen, bestimmen die Städte und Gemeinden den sogenannten Hebesatz. Dieser wird mit dem Messbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts multipliziert. Ab 2025 wird der Hebesatz von Ihrer Gemeinde für die neue Grundsteuer vollständig neu festgelegt.

Beispiel A: Gebaut wurde Ihr Einfamilienhaus in den 60er Jahren am Ortsrand. Im Zuge der Stadtentwicklung ist aus der ehemals günstigen Randlage eine beliebte Siedlung mit einem hoch attraktiven Umfeld geworden. Die Folge: Ihr Haus dürfte im Vergleich zu anderen Immobilien der Gemeinde stärker an Wert zugelegt haben. Die Grundsteuer wird wahrscheinlich steigen, je nach Wertentwicklung stark oder weniger stark.

Beispiel B: Ihre Vier-Zimmer-Wohnung liegt in einem früher einmal beliebten Ortsteil der Gemeinde. Das Umfeld hat über die letzten Jahrzehnte jedoch erheblich an Attraktivität eingebüßt, die Nachfrage hat sich auf andere Gebiete verlagert. Die Folge: Ihre Wohnung dürfte nicht im gleichen Maße wie andere Immobilien der Gemeinde an Wert zugelegt oder sogar Wert eingebüßt haben. Die Steuerlast wird unter solchen Umständen eher sinken.


Das ABC der Grundsteuer

Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben.

Die Grundsteuer B wird auf das Grundvermögen erhoben, also auf bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht unter A fallen.

Die Grundsteuer C können die Kommunen auf baureife, unbebaute Grundstücke erheben, wenn städtebauliche Gründe dafür sprechen.

Feststellungserklärung Die Feststellungserklärung wird von den Steuerpflichtigen beim Finanzamt eingereicht und enthält die notwendigen Informationen zur Besteuerung. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen diese Erklärung für ihr Grundstück abgeben, beim Erbbaurecht ausnahmsweise die Erbbauberechtigten. Auf Basis der Feststellungserklärung erlässt das Finanzamt den „Grundsteuerwertbescheid“ und den „Grundsteuermessbeschied“.

Bodenrichtwert Der Bodenrichtwert zeigt an, wie teuer der Quadratmeter des Grundstücks in einem bestimmten Gebiet innerhalb der Kommune ist. Einfluss auf den Wert haben beispielsweise die Lage, der Erschließungsgrad oder die Nutzbarkeit. Aus den Kaufpreisen von Grundstücken in einer bestimmten Gegend werden die dortigen Bodenrichtwerte ermittelt. Er wird von unabhängigen Gutachterausschüssen mindestens alle zwei Jahre ermittelt.

Grundsteuerwert Der Grundsteuerwert, der den bisherigen Einheitswert ersetzt, wird vom Finanzamt auf Basis der Feststellungserklärung ermittelt. Er gilt für Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Besitz. Für das Grundvermögen wird der Grundsteuerwert durch die Multiplikation der Grundstücksgröße mit dem Bodenrichtwert berechnet. Dies ist der erste Schritt zur Berechnung der Grundsteuer.

 

Bammental.News Bammental.News - Lokale Internet-Zeitung

Kurz-URL: https://bammental.news/?p=181478

Nur eingeloggte Benutzer können kommentieren. Einloggen

Werbung

no images were found

Werbung

no images were found

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen