Aus dem Bundeskabinett – Cookie Flut reduzieren

(cvd – 7.9.24) Gleich ob am Laptop oder Handy: Ist eine neue Internetseite geöffnet, ploppt ein sogenannter Cookie-Banner auf. Mit ihm fordern die Seitenbetreiber dazu auf, der Speicherung von Daten zuzustimmen. Für viele ist diese Flut von Cookie-Bannern ein Ärgernis, denn es schränkt das unkomplizierte Internetsurfen ein.

Die Bundesregierung will dies nun ändern: Nutzerinnen und Nutzer sollen künftig nicht immer wieder neu der Verwendung von Cookies zustimmen müssen. Stattdessen sollen sie ihre Entscheidungen dauerhaft hinterlegen können. Möglich wird dies durch die vom Kabinett beschlossene Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Sie setzt einen Rechtsrahmen für ein alternatives Verfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht.

Weniger Klicks nötig 

„Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen“, so der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing. Die neue Verordnung stärke den Datenschutz und die digitale Selbstbestimmung.

Konkret können die unabhängigen Dienste die erteilten Zustimmungen oder Ablehnungen der Internetsurfer verwalten. Damit sollen die Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer werden. Wenn einmal die Speicherung von Daten erlaubt oder abgelehnt wurde, müssen die getroffenen Entscheidungen nicht ständig wiederholt werden. Voraussetzung ist, dass die Seitenbetreiber die hinterlegten Einstellungen akzeptieren.

Vorteile für Internetanbieter

Mit Blick auf den Daten- und Verbraucherschutz ist die Abfrage zur Datenspeicherung von enormer Bedeutung. Jeder und jede Einzelne kann selbst entscheiden, in welchem Umfang die Seitenbetreiber die Daten nutzen können. Oft setzen Unternehmen oder Institutionen beispielsweise Marketing-Cookies ein, um weitere Daten über die Benutzerfreundlichkeit ihrer Seiten zu sammeln. Auch geht es häufig darum, die Daten für personalisierte Kampagnen speichern zu können.

Für die Internetanbieter bringt die neue Verordnung ebenfalls Vorteile. Sie können die Einwilligungen in einem rechtssicheren Verfahren nutzerfreundlich erfragen, ohne das Design ihrer Webseite durch ein Banner zu stören. 

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