Aus dem Bundestag: Modernes Postgesetz – Für eine gute Postversorgung überall in Deutschland
(cvd – 27.12.24) Die Post-Grundversorgung bleibt auch in digitalen Zeiten garantiert und ihre Finanzierung gesichert. Das neue Postgesetz will die Arbeitsbedingungen in der Branche verbessern, die Versorgung sicherstellen und die Nachhaltigkeit des Postsektors transparent abbilden.
Die Novelle des Postgesetzes sichert die Grundversorgung der Postzustellung auch künftig an sechs Tagen in der Woche. Um diesen Post-Universaldienst auch angesichts sinkender Briefmengen zu gewährleisten, werden die Laufzeiten der Briefzustellung etwas verlängert – und damit aber auch die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht. Standardbriefe müssen nun zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen.
Das neue Postgesetz ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten und hat damit das Postgesetz von 1997 modernisiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzAG) kontrolliert die Einhaltung dieser Vorgaben.
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post AG die Portopreise unter anderem für Standardbrief und Postkarte. Dennoch liegt das Porto weiter deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Dieses neue Portoverfahren dient vorrangig dazu, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.
Erreichbare Postfilialen und -stationen
Deutschlandweit ist eine Mindestanzahl an Filialen vorgeschrieben, die gleichzeitig in erreichbarer Nähe liegen müssen: So muss es in Gemeinden und Wohngebieten mit mehr als 2.000 Einwohnern beispielsweise mindestens eine Filiale geben. Briefkästen sollten in maximal einem Kilometer erreichbar sein.
Alternativ können künftig auch automatisierte Poststationen aufgestellt werden, wenn sie durch die Bundesnetzagentur – in Absprache mit der örtlichen Kommune, zugelassen werden. Mit einem Digitalen Post-Atlas will die Bundesnetzagentur Kundinnen und -kunden künftig über nahegelegenen Postservice informieren.
Fairer Wettbewerb
Mit dem neuen Postgesetz sollen kleinere Wettbewerber der Deutschen Post AG, wie regionale Briefdienstleister, besser am wachsenden Online-Handel teilnehmen können. Deshalb haben diese künftig die Möglichkeit, kleinformatige Warensendungen, die häufig beim privaten Online-Verkauf in Päckchen oder Briefumschlägen versendet werden, der Deutsche Post AG zu übergeben, wenn die Sendungen außerhalb des eigenen Gebietes zugestellt werden müssen. Auch die endgültige Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften kann dann an die Deutsche Post AG übergehen.
Gute Arbeitsbedingungen
Zum fairen Wettbewerb gehören auch gute Arbeitsbedingungen. Durch den wachsenden Online-Handel gilt das vor allem in der Paketbranche. Besonders schwere Pakete – ab einem Gewicht von 20 Kilogramm – sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle eingerichtet.
Mehr Nachhaltigkeit
Mit dem neuen Postgesetz soll auch die Nachhaltigkeit bei der Postzustellung ins Bewusstsein gerufen werden. Ein Umweltzeichen soll Kundinnen und Kunden die Treibhausgasbelastung jeder Post- und Paketsendung deutlich machen. Das soll ihnen die Möglichkeit geben, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.
Die Bundesnetzagentur wird regelmäßig über die Treibhausgasemissionen der umsatzstarken Anbieter berichten.
Das Postgesetz regelt den Inhalt und Umfang der Grundversorgung mit postalischen Leistungen. Es gilt für alle Postunternehmen, nicht nur für die Deutsche Post AG. Durch den sogenannten Universaldienst soll eine flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sichergestellt werden.
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