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Internationaler Frauentag – Gleichstellungsbeauftragte Susanne Vierling im Kurz-Interview

Portrait Frau Vierling (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

(rnk – 8.3.25) Am 8. März 2025 ist der Internationale Frauentag. Im Jahr 1911 zum ersten Mal ins Leben gerufen und von den Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1975 initiiert, macht auch Deutschland an diesem Tag auf die Lage der Rechte von Frauen aufmerksam. Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Susanne Vierling, erklärt im Kurz-Interview anlässlich des Weltfrauentags unter anderem den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung.

Warum ist der Internationale Frauentag wichtig?

Susanne Vierling: Weil er auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Rechte von Frauen aufmerksam macht. Er erinnert an die historischen Errungenschaften von Frauen sowie an bestehende Ungleichheiten und Diskriminierungen. Zudem dient er als Anstoß für gesellschaftliche und politische Veränderungen, um Frauen weltweit bessere Chancen und Schutz zu bieten. Der Tag fördert Solidarität und Bewusstsein für Themen wie gleiche Bezahlung, Bildung und Schutz vor Gewalt. Letztlich ist er ein Zeichen dafür, dass der Kampf für Gleichberechtigung noch nicht abgeschlossen ist.

Sie sind Kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Was genau ist Ihr Aufgabengebiet?

Vierling: Als Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises setze ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin Raihaneh Karimian Jazi für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Wir beraten und unterstützen intern die Verwaltung und Mitarbeitende sowie die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises in allen Belangen der Gleichstellung. Zudem initiieren und begleiten wir Projekte, die zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen beitragen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege oder Schutz vor Diskriminierung. Wir arbeiten mit verschiedenen Institutionen, Verbänden und politischen Gremien zusammen, um Gleichstellungspolitik auf kommunaler Ebene voranzutreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung?

Vierling: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ – so steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Der Begriff Gleichberechtigung bedeutet also, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben und für sie die gleichen Gesetze gelten. Mit Gleichstellung ist eher die Umsetzung der gleichen Rechte und ein strukturelles Handeln gemeint. Die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern sollen gleichermaßen in politische und gesellschaftliche Diskussionen und Maßnahmen einfließen. Frauen und Männer sollen also gleichermaßen ihre persönlichen, beruflichen und familiären Interessen und Bedürfnisse umsetzen können. Die hierfür nötigen Strukturen werden in der Gleichstellungsarbeit geschaffen.


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