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Edingen-Neckarhausen: Dringender Tatverdacht des Totschlags – Haftbefehl erlassen

(pol – 17.9.24) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 46-jährigen Mann erlassen. Ihm wird Totschlag vorgeworfen.

Der Tatverdächtige lebte, wie auch der 47-jährige Geschädigte, in einer kommunalen Unterkunft in Edingen-Neckarhausen. Die beiden Männer sollen regelmäßig zusammen Alkohol konsumiert haben. Dies soll auch am Abend des 11.09.2024 der Fall gewesen sein. Nachdem die beiden Männer eine unbekannte Menge Alkohol getrunken hatten, sollen sie aus bislang unbekannten Gründen gegen 1:00 Uhr in Streit geraten sein.

Im weiteren Verlauf soll der Tatverdächtige den 47-jährigen Kontrahenten mit einem bislang unbekannten spitzen Gegenstand lebensgefährlich am Oberkörper verletzt haben. Kurze Zeit später erlag das Opfer seinen schweren Verletzungen. Der Tatverdächtige konnte durch die hinzugezogene Polizeistreife in der Unterkunft vorläufig festgenommen werden.

Am 12.09.2024 wurde der 46-Jährige der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Grund des dringenden Verdachts eines Kapitalverbrechens den von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten Haftbefehl. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.


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