Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz im Bundestag beschlossen
(cvd – 3.2.25) Das Gewalthilfegesetz soll die Hilfen für Frauen verbessern, die von Gewalt betroffen sind. Der Bundestag hat dazu einen Gesetzentwurf beschlossen, den die Regierungsfraktionen eingebracht hatten. Im Februar soll das Gesetz den Bundesrat passieren.
So sollen Betroffene künftig besser geschützt werden:
Frauenhäuser sind eine wichtige Anlaufstation. Sie werden deutlich besser finanziert: Bis 2036 erhalten sie 2,6 Milliarden Euro.
Betroffene bekommen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz. Die Bundesländer werden damit verpflichtet, mehr Hilfs- und Beratungsangebote zu schaffen.
Ihr oder jemand, den ihr kennt, braucht sofort Hilfe? Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ erreicht ihr 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr kostenfrei unter der Nummer 116 016.
Weitere Infos zu Hilfsangeboten findet ihr auch online: https://www.hilfetelefon.de/
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