Grundsteuerreform 2025 – was bedeutet sie für Bammental
(ckr – 26.9.24) Beim Bürgertreff vergangenen Montag war die Grundsteuerreform eines der wichtigen Themen. Benjamin Huwer, Leiter der Finanzverwaltung, erklärte in einer anschaulichen Präsentation, was sich 2025 ändern wird.
Die Grundsteuer ist die Lebensader für unsere Städte und Gemeinden. Ohne die Einnahmen wären Investitionen in Bildung, Kultur und öffentliche Infrastruktur in erheblichem Maße gefährdet. Die alte Berechnungsmethode für die Grundsteuer war allerdings veraltet und wurde daher vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt.
Die bisherige Berechnungsgrundlage stammte aus den 1960er Jahren und war damit längst nicht mehr zeitgemäß. Grundstückswerte und Bebauungen haben sich über die Jahrzehnte teilweise massiv verändert. Aus diesem Grund wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bestehende Berechnung reformiert werden muss, weil sie ungerecht ist.
Grundstücke mit vergleichbarem Wert wurden aufgrund unterschiedlicher Einheitswerte unterschiedlich hoch besteuert. Zudem erfasste die alte Berechnungsmethode nicht die tatsächlichen Verhältnisse im Ort. So wurden beispielsweise Luxusimmobilien in Toplagen oft genauso besteuert wie einfache Einfamilienhäuser in weniger begehrten Lagen.
Zudem erschloss sich die Berechnung für viele Bürgerinnen und Bürger nicht, die Beträge waren nicht nachvollziehbar.
Die Reform war daher notwendig, um ein faires und transparentes System zu schaffen. Die neue Regelung gilt ab 1. Januar 2025, bis dahin gilt die alte Besteuerung als Übergangslösung.
Die Länder konnten die neuen Regelungen für die Grundsteuer in einigen Punkten an ihre jeweiligen Besonderheiten anpassen. Allerdings hatten sie bei der Land- und Forstwirtschaft kaum Gestaltungsspielraum.
In Baden-Württemberg wurde sich für das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“ entschieden. Die Messbeträge für das Grundvermögen und damit auch deren Veränderungen werden künftig von den Bodenrichtwerten beeinflusst. Anders als im bisherigen Grundsteuerrecht wird die vorhandene Grundstücksbebauung in der Bemessungsgrundlage des Grundvermögens nicht mehr berücksichtigt. Damit zählt allein der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks.
Nicht mehr betrachtet wird nach der Reform, das Alter oder die Größe des gebauten Objektes auf dem Grundstück. In die Berechnung fließt aber ein, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Dann ergibt sich ein Steuerabschlag von 30%.
Den Bodenrichtwert legt nicht die Gemeinde fest, sondern wird von unabhängigen und selbstständigen Gutachterausschüssen festgelegt, die nach Vorgaben aus dem Baugesetzbuch §192 Absatz 1 zur Ermittlung von Grundstückswerten gebildet wurden. Im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs, in unserem Fall das Gebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Sinsheim (östlicher Rhein-Neckar-Kreis), sind die Gutachterausschüsse laut Bundesgerichtshof einer Behörde gleichgestellt.
Die Gemeinde Bammental hat bei der Grundsteuerreform 2025 lediglich einen Einflussfaktor – den Hebesatz. Der Hebesatz ist ein prozentualer Wert, der von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird und einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer hat. Er entsteht in einem politischen Prozess, in dem verschiedene Faktoren wie der Finanzbedarf der Gemeinde, die Steuerkraft der Einwohner und politische Entscheidungen eine Rolle spielen. Seit 2003 wurde der Hebesatz der Gemeinde Bammental nicht erhöht. Da die Reform keine höheren Einnahmen für die Gemeinde bieten soll, sondern Aufkommensneutral bleibt, wird der Hebesatz der neuen Reform angepasst.
Laut Benjamin Huwer wird der neue Hebesatz zwischen 210 und 220 liegen. In der gestrigen Gemeinderatsitzung wurde das Thema Grundsteuerreform 2025 nochmals informativ durchgesprochen, sodass in der Gemeinderatssitzung voraussichtlich im Oktober die Hebesätze final beschlossen werden können.
Durch die Grundsteuerreform wird es bei den Bürgerinnen und Bürgern zu Verschiebungen der Steuerlast kommen. Für Eigentümer kann die Steuerlast je nach Lage und Bodenwert steigen oder sinken. Da die Grundsteuer Teil der Nebenkosten sein kann, könnte dies für Mieter möglicherweise Auswirkungen auf die Miete haben.
Benjamin Huwer führte beim Bürgertreff ein Video vor, was die Änderungen und Berechnungen aus Ihrem Grundsteuerbescheid veranschaulicht. Sie können es <hier> abrufen.
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