Jahresbericht Veterinäramt und Verbraucherschutz – 24 vorübergehende Schließungen
(rnk – 16.4.24) Die Hot-Chip-Challenge (wörtlich: Scharfer-Chip-Herausforderung) ist eine Internet-Mutprobe, bei der Menschen einen extrem scharf gewürzten Tortilla-Chip verzehren sollen. Inzwischen ist diese vor allem bei Kindern und Jugendlichen beliebte Challenge von den USA nach Deutschland „geschwappt“ – teilweise mit fatalen Folgen. Einige Kinder waren nach dem Verzehr der Chips in ärztlicher Behandlung oder sogar im Krankenhaus gelandet. Nach dem Hinweis der Polizei auf einen Verkauf des Produkts „Hot Chip Challenge“ in einem Minimarkt im Rhein-Neckar-Kreis wurden diese von einem Lebensmittelkontrolleur des Landratsamts dort auch vorgefunden. „Die noch vorhandenen Packungen wurden sichergestellt und somit aus dem Verkehr genommen, da es sich dabei nach dem Lebensmittelrecht um ein unsicheres Lebensmittel handelt“, erklärt Rudi Wolf, Leiter des Referats Verbraucherschutz im Landratsamt. Gemeinsam mit der Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz, Dr. Dominika Hagel, und der Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, Doreen Kuss, stellte er am 13. Mai bei einem Mediengespräch im Landratsamt in Weinheim den Jahresbericht 2023 der Lebensmittelüberwachung für den Rhein-Neckar-Kreis vor.
Nicht nur anhand des eingangs erwähnten Beispiels zeigte Wolf dabei auf, wie groß die Bandbreite für die Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure bei der Lebensmittelüberwachung in Gaststätten, Imbissen sowie Klein- und Großbetrieben ist. Wieviel Arbeit das bedeutet, belegen zudem einige Kennzahlen. So haben die Mitarbeitenden des Veterinäramts und Verbraucherschutzes im Jahr 2023 insgesamt 3.124 Kontrollen in 2.214 Betrieben im Landkreis durchgeführt – und damit fast 700 mehr als im Jahr zuvor. In 425 Fällen erfolgten Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Wenn Mängel festgestellt werden, achten die Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure im Landratsamt natürlich genau darauf, dass diese auch beseitigt werden. Doch manchmal müssen sie auch zur „ultima ratio“ greifen. „In 24 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden“, informiert Amtsleiterin Dr. Hagel. Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliches Putzen beseitigt werden können. Oft kann der Betrieb dann schnell wieder geöffnet werden. Er bleibt dann allerdings für eine gewisse Zeit in einer erhöhten Kontrollhäufigkeit. Doch es sind bei Weitem nicht nur die Routinekontrollen oder die anlassbezogenen Kontrollen, die die Mitarbeitenden ihres Amts auf Trab halten.
Kontrollprojekt mit dem LKL
So wurde im September 2023 seitens des Veterinäramts und Verbraucherschutzes Rhein-Neckar-Kreis sowie in Zusammenarbeit mit dem LKL Baden-Württemberg (Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit) ein Kontrollprojekt eines großen Cateringunternehmens in der Region durchgeführt. Der Fokus der Kontrolle lag insbesondere auf der Einhaltung der Temperaturvorgaben sowie der Überprüfung des HACCP-Konzepts („Hazard Analysis and Critical Control Points” – Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte). Weiter wurden auch das hygienische Arbeiten sowie die bauliche Instandhaltung der Betriebsstätte kontrolliert. Ebenso wurden die Fahrer des Cateringunternehmens auf ihren Touren sowie einige Ausgabestellen der Speisen (bspw. Kindertagesstätten und Schulen) überprüft. Die Kontrollen der Fahrer sowie der Ausgabestellen fanden auch überregional, also außerhalb des Rhein-Neckar-Kreises in Kooperation mit anderen Landkreisen statt.
Ein anderer Schwerpunkt lag auf der Überprüfung sogenannter Snack-Kühltheken, wie man sie oft in Tankstellen-Shops oder Bäckereifilialen vorfindet. „Was viele Betreiberinnen und Betreiber aber nicht wissen: Kühltheken sind sehr reinigungsintensiv. Es ist nicht damit getan, die Theke am Ende des Arbeitstages feucht auszuwischen“, erklärt Experte Wolf. So zeigen sich ihm zufolge beim Aufklappen der Theke oftmals gravierende Hygienemängel. Schimmelartige Anhaftungen in verschiedenen Farben, alte Lebensmittelreste und schleimige Beläge sind häufig der Grund für Beanstandungen oder gar der zeitweiligen Stilllegung solcher Geräte. Im Jahr 2023 wurden durch die Lebensmittelüberwachung mehrere Snack-Kühltheken vorrübergehend stillgelegt und erst nach deren Grundreinigung wieder freigegen. Folgen für die Betreiber sind in der Regel, je nach Verschmutzungsgrad der Geräte, Verwarngelder bis 55 Euro oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen im dreistelligen Bereich. „Wir versuchen seit Jahren, die Betreiberinnen und Betreiber für das Thema Snack-Kühltheken zu sensibilisieren – leider nicht immer mit Erfolg“, erklärt Wolf.
In diesem Zusammenhang muss allen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Sache klar sein. „Unser Personal kann nicht permanent und flächendeckend überall kontrollieren“, erklärt Dezernentin Doreen Kuss. Das sei bei der Lebensmittelüberwachung in Deutschland schon aufgrund der Vielzahl an Unternehmen – alleine im Rhein-Neckar-Kreis gibt es knapp 8000 Lebensmittelbetriebe – überhaupt nicht durchführbar. Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel liegt daher immer bei den Unternehmen selbst, nicht bei der Behörde – dies ist auch so in der EU-Gesetzgebung, die für alle EU-Mitgliedstaaten gilt, verankert. „Die Eigenverantwortung steht an oberster Stelle, und kein Hersteller oder Händler kann sich damit aus seiner Verantwortung stehlen, dass schon lange keine Kontrolle mehr stattgefunden hat“, so Kuss.
Hintergrund:
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt kontrolliert im Rhein-Neckar-Kreis alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhändler bis hin zum Vertreiber. Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel, Speditionen, in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht.
Zahlen aus dem Jahresbericht 2023 (Vorjahreswerte in Klammern):
• 3124 (2458) Kontrollen in 2214 (1722) Betrieben
• 425 (351) Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
• 175 (172) lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
• 29 (18) Bußgeld- und 18 (12) Strafverfahren
• In 24 (22) Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
• 14 (12) Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
• 12 (10) Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
• 11 (7) Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
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