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Lobbach / Polizeirevier Neckargemünd: Erstes beschleunigtes Verfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte

(pol – 23.1.25) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde am 22.01.2025 eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Polizei-beamte beim Amtsgericht Heidelberg durchgeführt, wobei erstmals das Polizeirevier Neckargemünd in ein beschleunigtes Verfahren eingebunden wurde.

Der Tatverdächtige wurde am Dienstagmorgen gegen 10:00 Uhr aus den Firmenräumlichkeiten seines ehemaligen Arbeitgebers in Waldwimmersbach verwiesen, nachdem ihm von diesem zuvor fristlos gekündigt worden war. Als er das Anwesen nicht freiwillig verlassen wollte, wurde die Polizei hinzugezogen.

Einem durch die Polizeibeamten ausgesprochenen Platzverweis kam er ebenfalls nicht nach. Zudem beleidigte er die Beamten zunächst und warf sodann nach Androhung der zwangsweisen Durchsetzung des Platzverweises einen metallenen Müllbehälter auf einen Polizeibeamten. Dieser wurde hierdurch an der Schläfe leicht verletzt. Gegen die weiteren polizeilichen Maßnahmen wehrte er sich mit Schlägen und Tritten.

Der Tatverdächtige wurde am 22.01.2025 dem Strafrichter am Amtsgericht Heidelberg zur richterlichen Entscheidung im beschleunigten Verfahren vorgeführt und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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