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Neue Bewerbungsrunde für „Spitze auf dem Land“

(rnk – 9.2.25) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spielen in Baden-Württemberg eine große Rolle. Deshalb sollen sie weiter gefördert werden. Mit der aktuellen Tranche der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Ministerium erneut zehn kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum Baden-Württembergs mit insgesamt 3,8 Millionen Euro und will so Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen Unternehmen weiter stärken.

Wer kann Anträge stellen?

KMU aus Baden-Württemberg mit weniger als 100 Mitarbeitenden im ländlichen Raum, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Welche Kommunen betrifft das im Rhein-Neckar-Kreis?

Nach dem Landesentwicklungsplan 2002 können sich nur Unternehmen aus Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen bewerben.

Was wird bezuschusst?

Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.

Weiterführende Informationen und Selbstdarstellung erhalten Unternehmen unter dem folgenden Link: sadl-ausschreibung-anlage.pdf.

 


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