Untersuchungshaft: Verdachts des Betrugs im Betrieb von Corona-Teststationen

(pol – 15.10.24) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim: Der Beschuldigte betrieb zwischen 2021 und 2023 an drei verschiedenen Standorten (zwei in Heidelberg und eine in Ladenburg) Teststationen zur Durchführung von Bürgertestungen auf das Vorhandensein von Erregern des Coronavirus SARS-CoV-2 und erhielt hierfür entsprechende Zahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Bei einer Prüfung der KVBW ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte die abgerechneten Testungen teilweise tatsächlich nicht erbracht hatte. Die hierauf durch die Kriminalpolizei Heidelberg durchgeführten Ermittlungen erbrachten weitere Anhaltspunkte für betrügerische Abrechnungen, woraufhin am 15.10.2024 vier Anwesen des Beschuldigten durchsucht worden sind. Darüber hinaus wurden aufgrund eines zuvor durch das Amtsgericht Heidelberg erlassenen Vermögensarrestes über mehr als 300.000 Euro ein Pkw sowie 15.100 Euro Bargeld des Beschuldigten beschlagnahmt und zahlreiche Konten gepfändet.

Im Anschluss an die Durchsuchungen wurde der bereits durch das Amtsgericht Heidelberg erlassene Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten eröffnet und der 42 Jährige in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg – insbesondere zur Frage, ob weitere Testungen betrügerisch abgerechnet worden sind – dauern an.


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