„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“ – Infoveranstaltung in Meckesheim
(rnk – 1.9.24) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich (noch) nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorge-vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am Mittwoch, 11. September 2024, in Meckesheim informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar e.V. die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 17:30 Uhr in der Auwiesenhalle (VIP-Raum) in Meckesheim, Schulstraße 19.
Der Eintritt ist frei – es wird um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-1479 oder per E-Mail an [email protected] gebeten.
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