Wie alt ist Ihr Führerschein? Fristen zum Umtausch beachten!

Archivbild eines alten Führerscheines

(rnk – 28.9.24) Immer noch sind zahlreiche Autofahrerinnen und Autofahrer mit dem veralteten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs, dem alten Papierführerschein. Doch diese Dokumente verlieren nach und nach ihre Gültigkeit, je nach dem Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber. Daher müssen die alten Führerscheine rechtzeitig gegen den neuen EU-einheitlichen Kartenführerschein ausgetauscht werden, der eine Gültigkeit von 15 Jahren besitzt.

Der Führerschein-Umtausch erfolgt gestaffelt, um den Fahrerlaubnisbehörden die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern. Als erster Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2025 die Umtauschfrist für Personen ab, die 1971 oder später geboren wurden und noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins sind.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch oder auch telefonisch einen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch).

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.


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