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Wohngeld steigt zum 1.1.2025 – Fragen und Antworten

(br – 15.8.24) Anfang kommenden Jahres wird das Wohngeld wieder an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Das Wohngeld hilft sehr vielen Haushalten mit kleinen Einkommen – vor allem vielen Alleinerziehenden, Familien, Rentnerinnen und Rentnern.

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist zum 1. Januar 2025 fällig. Für die voraussichtlich rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt es um durchschnittlich 15 Prozent. Das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

Das Kabinett hat die entsprechende Verordnung für die Wohngelderhöhung im (schriftlichen) Umlaufverfahren beschlossen. Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Was ist das Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit werden Haushalte unterstützt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Mit der großen Wohngeldreform hat die Bundesregierung Anfang 2023 die Leistungen des Wohngeldes erheblich verbessert. Dreimal mehr Haushalte können seitdem Wohngeld beziehen. Dazu gehören viele Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.

Muss die Wohngelderhöhung beantragt werden?

Nein. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.

Allerdings müssen Wohngeldempfängerinnen und Empfänger in der Regel nach einem Jahr nachweisen, dass sie auch weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben. Denn Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. 

Der Bewilligungszeitraum kann auf 24 Monate verlängert werden, wenn zu erwarten ist, dass es keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen geben wird, zum Beispiel bei Rentnerinnen und Rentnern.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder auch Studierende ohne BAföG. Es hilft vielen Menschen, die deutlich gestiegenen Wohnkosten zu bewältigen. Wer ein geringes Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie eine erste Schätzung erhalten, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben

Wie hoch ist das Wohngeld?

Durch die Wohngeldreform 2023 ist das Wohngeld für die damaligen Wohngeldhaushalte im Schnitt um das Doppelte gestiegen – von durchschnittlich 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat.

Mit der Anpassung an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung steigt es nun zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat.

Die jeweilige Höhe des Wohngeldes hängt von der Höhe des Einkommens, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Mit dem Wohngeldrechner können Sie eine erste Schätzung erhalten, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.

Sind die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt?

Ja, mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen wegen der hohen Heizkosten nicht überfordert sind. Sie geht als pauschaler Zuschlag in die Wohngeldberechnung ein.

Kann man Wohngeld bekommen, wenn man in einer WG wohnt?

Ja. Wohngeld können grundsätzlich auch Untermieterinnen und Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers bekommen.

Können Studierende Wohngeld erhalten?

Grundsätzlich ja. Allerdings können Studierende nur dann Wohngeld beziehen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben bzw. nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein studierendes Elternteil mit seinem Kind zusammenwohnt. Es kann daher erforderlich sein, bei der Beantragung des Wohngeldes eine Bescheinigung der BAföG-Behörde vorzulegen. Ausnahmen können ebenfalls bestehen, wenn beispielsweise die Altersgrenze für die BAföG-Berechtigung überschritten ist oder wenn das BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird.

Was sind Ausschlusskriterien für das Wohngeld?

Wenn Sie bereits andere Unterstützungsleistungen beziehen, in welchen ein Anteil für Unterkunftskosten enthalten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dazu gehören beispielsweise BAföG oder das Bürgergeld.

Kann man Wohngeld auch rückwirkend beantragen?

Die Bewilligung des Wohngeldes beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Nur in seltenen Fällen kann das Wohngeld auch rückwirkend beantragt werden, zum Beispiel, wenn ein Antrag auf Bürgergeld oder BAföG kürzlich abgelehnt wurde, und nur aus diesem Grund bislang kein Antrag auf Wohngeld gestellt worden ist.

Was tut die Bundesregierung für mehr bezahlbaren Wohnungraum?

Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind nach dem Grundgesetz die Länder. Lange wurde der soziale Wohnungsbau in Deutschland vernachlässigt, obwohl viele Menschen dringend bezahlbare Wohnungen brauchen, und zwar dort, wo sie leben und arbeiten. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder beim sozialen Wohnungsbau: allein in diesem Jahr mit 3,15 Milliarden Euro. Für 2025 sind 3,5 Milliarden Euro und bis 2028 die Rekordsumme von mehr als 21 Milliarden Euro geplant.

Zudem will die Bundesregierung mit einem neuen Programm den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment mit zwei Milliarden Euro fördern. Ebenfalls neu wird ein Programm „Jung kauft Alt“aufgelegt, um vor allem auch junge Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Erwerb sanierungsbedürftiger Häuser oder Wohnungen zu unterstützen. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) läuft sehr erfolgreich. Die Wohneigentumsförderung für Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen wurde verbessert.
Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie hier.

Was tut die Bundesregierung noch, um die Wohnungsbauwirtschaft wieder anzukurbeln?

Die Bundesregierung unterstützt den bezahlbaren Wohnungsbau mit einem großen Paket. Neben den Förderprogrammen gehören dazu deutlich verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauwohnungen. Wer dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellt, kann als gemeinnütziger/e Vermieter/in steuerlich entlastet werden.

Die Bundesregierung schiebt gemeinsam mit den Ländern viele konkrete Maßnahmen an, um aufwendige, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und damit mehr Tempo beim Wohnungsbau zu erreichen.Serielles und Modulares Bauen mit industriell vorgefertigten Bauteilen wird dazu beitragen, die Baukosten zu senken, denn es verkürzt die Baustellenzeit und spart damit Geld. Mit dem neuen „Gebäudetyp E“ wie einfach wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.

Der Wohnungsbau gehört zudem zu den Schwerpunkten der Wachstumsinitiative der Bundesregierung.

Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf den Seiten des Rhein-Neckar-Kreises. 

Bammental.News Bammental.News - Lokale Internet-Zeitung

Kurz-URL: https://bammental.news/?p=178147

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